Kopierschutz auf Audio-CDs |
Die Musikindustrie bringt zunehmend kopiergeschützte CDs auf den Markt. Waren es im Jahr 2002 nur vereinzelte CDs, die von den Plattenfirmen mit Kopierschutz ausgestattet wurden, war es im Jahr 2003 schon gängige Praxis. Die Einführung von kopiergeschützten Medien begründet die Plattenindustrie mit dem stark rückläufigen Verkauf von Musik-CDs bei gleichzeitiger Zunahme von Raubkopien. Dieser durchaus berechtigte Urheberechtsschutz kann für den ehrlichen Käufer allerdings ärgerliche Folgen haben: Auf einigen älteren CD-Spielern, DVD-Playern, CD-Portables oder CD-ROM-Laufwerken in PCs lassen sich CDs mit Kopierschutz nicht abspielen. Das ist natürlich angesichts der hohen CD-Preise besonders ärgerlich. Grund für diese Abspielschwierigkeiten ist, dass diese kopiergeschützten CDs nicht dem Red-Book-Standard entsprechen, nach dem Audio-CDs normalerweise hergestellt werden. Dieser Compact Disc Standard beruht auf einem Patent der Firmen Philips und Sony. Auch die Hersteller von Abspielhardware orientieren sich an diesem Standard. Wird diese Norm nicht eingehalten, kann es zu Abspielschwierigkeiten kommen. Funktionsweise von Kopierschutzverfahren:
Folgen des Kopierschutzes:
Rechtliche Lage:
Seit Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes am 13. September 2003 sind Privatkopien von Audio-CDs nur erlaubt, wenn kein Kopierschutz umgangen wird. Audio-CDs, die mit einem Kopierschutz ausgerüstet sind, müssen dementsprechend gekennzeichnet sein. Der internationale Verband der Phonoindustrie (IFPI) hat dafür ein entsprechendes Logo eingeführt. Privatkopien sind nur erlaubt, wenn hierfür eine nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Diese Regelung ist insbesondere für den Download im Rahmen von Internettauschbörsen von Bedeutung.
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